Den Vereinsmitgliedern ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass Kompensationen nicht
als Rechtfertigung für “business as usual” angesehen werden sollten. Sie dürfen
nicht als Ersatz für Konsum- und Verhaltensänderungen fungieren. Ohne
grundlegende Beschränkungen in unserer Mobilität bzw. im Gebrauch fossiler
Energieträger wird beim derzeitigen Stand der Technik wirksamer Klimaschutz
nicht zu erreichen sein.

Kompensationen sind daher für uns nur sinnvoll, wenn sie zum Ausgleich unvermeidbarer Treibhausgasemissionen, z.B. in der Mobilität und beim Heizen, herangezogen werden. Was unvermeidbar ist, muss natürlich jede/r für sich entscheiden.

Die Berechnungsgrundlagen für derartige Kompensationen finden Sie unten stehend. Sie können den Kompensationsbetrag unter dem Stichwort „Kompensation“ auf unser Konto bei der Sparkasse Schwäbisch Hall, IBAN: DE 04 6225 0030 0002 2581 11 überweisen.

Unsere Kalkulation der Kompensationskosten:

Konservativ gerechnet nimmt ein Hektar Wald in einem Land der Tropen
oder Subtropen pro Jahr rund 10 bis 12 Tonnen CO2 auf. Die Kosten für die
Aufforstung inklusive Schutz und Pflege während der ersten 5-7 Jahre belaufen sich
auf rund EUR 5.000.  1 Tonne CO₂ kostet demzufolge rund EUR 500.-, für 100 Kilo CO₂ fallen entsprechend Kosten von ca. EUR 50.- an.

Die Grundstückseigentümer unserer Aufforstungsflächen verpflichten sich, binnen 25 Jahren die aufgeforsteten Bäume nicht zu fällen. Da unsere Pflanzungen Obst-, Nuss- und Futterbäume sowie langsam wachsende einheimische Baumarten beinhalten, wäre ein frühzeitigerer Einschlag extrem unprofitabel und ist deshalb nicht zu befürchten. Die o.g. Kosten für die Absorption von Treibhausgasen können somit durch 25 geteilt werden, so dass für 1 Tonne CO₂ der Betrag von EUR 20.-, für 100 Kilogramm CO₂ der Betrag von EUR 2.- zugrunde gelegt werden kann.

 

FLugreisen

Um die CO₂-Belastung eines Fluges zu kompensieren, klicken Sie auf der Startseite ganz unten auf den Botton CO₂-Rechner. Dort gehen Sie zu „Meine CO₂-Bilanz, sodann
auf Mobilität und danach zu „Flugreisen-detailliert“, wo Sie den Start- und
Zielflughafen eingeben können. Alternativ können Sie auch über www.atmosfair.de
unter „Kompensation“ ihre Flugemissionen ermitteln.

Zur Berechnung Ihrer Kompensationskosten für eine Flugreise nehmen Sie nun den so ermittelten CO₂-Wert und multiplizieren ihn mit 20, falls er in der Maßeinheit Tonnen angegeben ist.
Falls er in Kilogramm ausgewiesen ist, teilen Sie ihn durch 100 und
multiplizieren das Ergebnis dann mit 2.

Beispiel: Ein Hin- und Rückflug von Frankfurt am Main nach Bangkok wird mit 5,51 to CO₂ angegeben. Der Kompensationsbetrag wäre in diesem Fall 5,51×20= 110,20 Euro

 
 

Treibstoff

Zur Kompensation des Diesel- oder Benzinverbrauches Ihres PKW (z.B. bezogen auf in einem Jahr mit Ihrem Fahrzeug zurückgelegte Kilometer; oder auf die zurückgelegte Entfernung bei einer Urlaubsreise) teilen Sie zunächst die Kilometerleistung
durch den durchschnittlichen Verbrauch Ihres Fahrzeuges (Informationen dazu
können Sie auch im Internet beziehen). Verbraucht Ihr Fahrzeug beispielsweise 6
Liter Benzin oder Diesel auf 100 Kilometer und Sie legen im Jahr 15.000 Kilometer zurück, beträgt Ihr Gesamtverbrauch an Treibstoff 150×6=900 Liter.
Bei einer Urlaubsreise mit angenommen 2000 Kilometer zurückgelegter Strecke
wären es 20×6=120 Liter.

1 Liter Benzin ergibt beim Verbrennen 2,3 Kilogramm CO₂, 1 Liter Diesel 2,6 Kilo CO₂. Sie müssen also die Menge an verbrauchtem Kraftstoff mit 2,3 oder 2,6 multiplizieren, je nachdem, ob Sie ein Dieselfahrzeug oder einen Benziner benutzen. In unserem Beispiel zu Jahreskilometer ergäbe das bei einem Benziner also 900×2,3 = 2070 Kilo CO₂.

Ihr Kompensationsbetrag würde in diesem Fall also 20,7×2= 41,4 Euro
betragen.

Bei der Urlaubsreise mit einem Diesel-Fahrzeug sähe die Berechnung folgendermaßen aus:

2000 km Distanz, Verbrauch
6 Liter auf 100km = 120 Liter Diesel x 2,6 kg CO₂ = 312 Kilo CO₂.

Der Kompensationsbetrag beträgt 3,12×2= 6,24 Euro.

Heizöl

Zur Kompensation Ihres Heizölverbrauchs ermitteln Sie die Menge an Heizöl, die Sie im Verlauf eines Jahres verbraucht haben. Diese Menge multiplizieren Sie mit dem Wert 2,44 (1 Liter leichtes Heizöl ergibt beim Verbrennen 2,44 Kilo CO₂) und Sie erhalten die in einem Jahr beim Heizen angefallene Menge CO₂. Diesen Wert (in Kilogramm) teilen Sie durch 100 und multiplizieren mit 2. So erhalten Sie den Kompensationsbetrag in Euro. Beispiel: Sie brauchen in einem Jahr 3000 Liter Heizöl. Ihr dazu passender CO₂-Ausstoß beträgt: 3000×2,44=7320 Kilogramm, was einen Kompensationsbetrag von 146,40 Euro ergibt.